Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben

Häufige Fragen

Projektdurchführung und Abschluss

1. Kann vor Bewilligung eine Abschlagszahlung beantragt werden?

Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt auf Anforderung. Ein Mittelabruf ist ausschließlich für tatsächlich getätigte projektbezogene Ausgaben möglich (Ausgabenerstattung).

2. Wann erfolgt die erste Auszahlung der bewilligten Zuwendung?

Der Termin zur Vorlage der ersten Zahlungsanforderung ist im Zuwendungsbescheid benannt. Für die Abrechnung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden.

3. In welchem Rhythmus werden die Zuwendungen ausgezahlt?

Entsprechend dem Abrechnungsrhythmus werden auch die Zuwendungen in Teilbeträgen ausgezahlt. Diese Teilbeträge richten sich nach den Ausgaben, die mit den Zahlungsanforderungen nachgewiesen wurden. In der Regel sollte im Drei-Monate-Rhythmus abgerechnet werden, um den Aufwand beim Zuwendungsempfänger und beim Projektträger so gering wie möglich zu halten. Ein Quartalsrhythmus ist dabei nicht zwingend.

4. Wie viele Exemplare der Zwischen- und Abschlussberichte müssen vorgelegt werden?

Jeweils nur ein Exemplar entsprechend den vorgesehenen Formularen in ungebundener Form. Zusätzlich ist die elektronische Übersendung in einem lesbaren Format (z.B. PDF) vorzusehen.

5. Wann und wie ist der Verwendungsnachweis vorzulegen?
  • Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bzw. Abbruch des Projekts abschließend nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
  • Der Verwendungsnachweis ist unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter zu erstellen und kann per Post oder Fax zugesandt werden.
  • Ebenso werden unterschriebene, gescannte und als E-Mail-Dokument versandte Unterlagen anerkannt.
6. Was passiert mit der Förderung, wenn ein Projekt während der bewilligten Projektlaufzeit abgebrochen werden muss?
  • Sofern die Nebenbestimmungen beachtet wurden, die Ausgaben im Zusammenhang mit der vorgegebenen Zweckerfüllung entstanden sind und diese nachgewiesen werden, können die bis zum Abbruch entstanden Ausgaben abgerechnet werden, soweit der Verwendungsnachweis erbracht wird.
  • In jedem Fall sind ausstehende Berichte zum Zeitpunkt der Beendigung als Abschlussbericht vorzusehen.
7. Kann die Laufzeit des Projekts verlängert werden?

Kostenneutrale Laufzeitverlängerungen sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Diese sind nur auf gesonderten Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich. Insbesondere dürfen die Gründe einer beantragten Verlängerung nicht dem Verhalten bzw. Verantwortungsbereich des Zuwendungsempfängers zuzurechnen sein. Die Gesamtlaufzeit des Investitionsvorhabens darf auch mit Verlängerung 24 Monate nicht überschreiten.