Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
Förderkonditionen
Umsetzungszeitraum, Höhe der Zuwendungen und Förderquoten
- Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Bewilligung. Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.
- Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 1.300.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
- Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden
Förderquoten für Einzel- und Verbundvorhaben
Unternehmensgröße | Förderquote | |
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro) | 45% | |
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro) | 35% | |
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten | 25% | |
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten | 15% |
Zuwendungsfähige Ausgaben
Personalausgaben
- Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird) sind förderfähig.
- Als zuwendungsfähige Personalkosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können je nachgewiesenem Personenmonat (entspricht 160 Stunden bei stundenweiser Aufzeichnung) für eigenes, fest angestelltes Personal folgende Beträge in Ansatz gebracht werden:
- Gruppe A; 11.540 €: Masterabschluss (oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss; Diplom (Universität)) oder höher / Deutscher Qualitätsrahmen (DQR)-Niveau 7 oder höher
- Gruppe B; 8.510 €: Bachelorabschluss (oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss): zum Beispiel Diplom (FH), Verwaltungsfachwirtin oder Verwaltungsfachwirt, Techniker- oder Meisterqualifikationen / DQR-Niveau 6
- Gruppe C; 7.060 €: Anerkannte Berufsausbildung (zum Beispiel Kaufmännische Berufe, Technische Berufe (zum Beispiel Anlagenmechaniker oder Anlagemechanikerin, IT-Fachkraft), Verwaltungsberufe oder nachweisbare Berufserfahrung im jeweiligen Tätigkeitsbereich
- Mit den Personalausgaben sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben außer Fremdleistungen abgegolten. Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben), Projektmanagementausgaben, Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben, Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit sowie Ausgaben für Personal in beruflicher Ausbildung
(Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende). Eine weitergehende Abrechnung dieser oder ähnlicher Ausgaben ist ausgeschlossen - Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
- Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.
Fremdleistungen
- Fremdleistungen im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig: Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
- Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des (Teil)Vorhabens nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.
Gemeinausgabenzuschlag
- Es wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 20 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungseinrichtungen gewährt
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen.
- Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Forschungseinrichtung.