Invest BW - Praxissprints

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden Machbarkeitsstudien zu Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service-Plattformen abzielen, die für die Lösung drängender globaler Herausforderungen benötigt werden.

Damit soll der Markteintritt und Transferprozess von Forschungsergebnissen in die Praxis unterstützt werden und technisch-wissenschaftliche Risiken in der Frühphase minimiert werden, Marktpotenziale optimal ausgeschöpft und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes nachhaltig gesteigert werden.

Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg (nachfolgend: Forschungseinrichtungen), sofern das Vorhaben ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten nach Maßgabe der Nummer 2.1.1 Teilziffer 19 des FuEuI-Rahmens umfasst.

Forschungseinrichtungen, die Anträge im wirtschaftlichen Bereich stellen, werden bei der Festlegung des Fördersatzes und bei der  Antragsberechtigung wie Unternehmen behandelt.

Antragsberechtigt im Verbund sind

  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Zusätzliche Voraussetzungen für Unternehmen:

  • Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
  • Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO sind für auf Grundlage des Art. 25 AGVO freigestellte Beihilfen nicht förderfähig.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten bereits eine Förderung im Rahmen von
    Invest BW erhalten haben, auf Grundlage der VwV Invest BW – Praxissprints beziehungsweise auf Grundlage der VwV Invest BW – Innovation III. Ausschlaggebend ist jeweils das Datum der letzten Bewilligung.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind.

Die Förderkriterien, nach denen Entscheidungen über Förderanträge getroffen werden, sind wie folgt:

  • Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, die in dem jeweiligen Förderaufruf festgelegten Ziele und Anforderungen zu erfüllen;
  • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung et cetera);
  • Anreizeffekt: Wesentlich hierfür ist die Begründung der Antragsteller zum Förderbedarf. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne
    diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungspersepektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, das heißt es müssen Verwertungsoptionen bestehen bzw. beschrieben werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Berufs-und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt.

Sollten Sie unbeantwortete Fragen haben, werfen Sie gerne einen Blick in die Verwaltungsvorschrift.