Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben

Häufige Fragen

Antragstellung

1. Welche Arten von Investitionen sind förderfähig?
  • Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen),
  • Erweiterungsinvestitionen,
  • Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte.
2. Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.

3. Inwiefern müssen andere Förderprogramme vorrangig in Anspruch genommen werden?
    • Eventuell bestehende Förderangebote anderer öffentlicher Zuwendungsgeber sollen bei einer Antragsberechtigung vorrangig in Anspruch genommen werden. Ausnahmen können bei Antragstellung bis spätestens 30. Juni 2021 zugelassen werden, wenn an dem Vorhaben ein besonderes Landesinteresse besteht oder für den Antragsteller durch die Inanspruchnahme anderer Förderangebote Nachteile, hinsichtlich Förderzeitraum oder Zuwendungshöhe, zu erwarten sind. Der Antragsteller hat glaubhaft darzustellen und zu belegen, inwiefern eine Antragstellung in anderen Förderprogrammen nicht erfolgt.
    • Informationen zu weiteren Förderangeboten und einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union finden Sie in der Förderdatenbank des BMWi unter: https://www.foerderdatenbank.de
    • Weitere Förderangebote des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/
4. Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?

Unmittelbar nach erfolgter Bewilligung können die Antragsteller mit dem Projekt beginnen. Notwendige Vorarbeiten im Vorfeld der Antragstellung sind konzeptioneller Natur und können nicht nachträglich bezuschusst werden.

5. Wie sollte ein Antrag strukturiert sein und welche Informationen müssen im Antrag zwingend geliefert werden?
  • Anträge können nur auf amtlichem Vordruck, die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sind, über das Einreichungsportal positron laufend gestellt werden.
  • Die notwendigen Angaben ergeben sich aus dem Antrag selbst bzw. der Gliederungsvorlage der Vorhabenbeschreibung. Wichtig ist hierbei insbesondere zu beachten, dass die Begutachtung eines Antrages ausschließlich auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen erfolgt. Sofern aus dem Antrag bzw. der Vorhabenbeschreibung die Antworten zu den Förderzielen (vgl. VwV Invest BW– Zukunftsinvestitionen Nr. 2.3) nicht hervorgehen, ist mit einer entsprechend niedrigen Bewertung zu rechnen. Eine inhaltliche Nachbesserung des Antrags im laufenden Bewertungsverfahren ist ausgeschlossen.
6. Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem komplexen Investitionsvorhaben?
  • Einfache Investitionsvorhaben: Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von unter 500.000,00 Euro gelten als einfache Investitionsvorhaben, sofern keine Förderaufschläge gemäß VwV Invest BW– Zukunftsinvestitionen Invest BW– Zukunftsinvestitionen Nr. 5.5 (Nachhaltigkeitsbonus) bzw. 5.6 (strategische Bedeutung) beantragt werden.
  • Komplexe Investitionsvorhaben: Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 500.000,00 Euro gelten generell als komplexe Investitionsvorhaben. Zudem gelten alle Vorhaben, die einen Förderaufschlag gemäß VwV Invest BW– Zukunftsinvestitionen Nr. 5.5 (Nachhaltigkeitsbonus) bzw. 5.6 (strategische Bedeutung) beantragt werden ebenfalls als komplexe Investitionsvorhaben, unabhängig vom Gesamtinvestitionsvolumen.
  • Hinweis: Die Einordnung als einfaches Investitionsvorhaben hat ein verkürztes Antragsverfahren zur Folge. Allerdings entfällt somit auch die Möglichkeit einen Förderaufschlag gemäß VwV Invest BW– Zukunftsinvestitionen Nr. 5.5 (Nachhaltigkeitsbonus) bzw. 5.6 (strategische Bedeutung) zu beantragen.
7. Welchen Umfang soll eine Projektbeschreibung haben?
  • Bei einfachen Investitionsvorhaben (siehe FAQ Frage 6): Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben und die damit verbundenen Ziele im Antrag. Hierfür steht Ihnen in etwa eine DIN A4 zur Verfügung. Weitere Unterlagen (Angebote, Zertifikate etc.) können dem Antrag als Anlage beigefügt werden, sofern diese für die Bewertung zweckdienlich sind.
  • Bei komplexen Investitionsvorhaben (siehe FAQ Frage 6): Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben und die damit verbundenen Ziele im Antrag. Hierfür steht Ihnen in etwa eine DIN A4 zur Verfügung. Zusätzlich müssen sie einen Investitions- und Arbeitsplan beifügen, dieser sollte im Regelfall maximal eine Din A4 Seite umfassen. Weitere Unterlagen (Angebote, Zertifikate etc.) können dem Antrag als Anlage beigefügt werden, sofern diese für die Bewertung zweckdienlich sind.
8. Wie kann die Bonität nachgewiesen werden?
  • Ohne eine hinreichend positive Bonität und den Nachweis zur Absicherung des erforderlichen Eigenanteils kann grundsätzlich keine Bewilligung erfolgen.
  • Die Bonität kann durch die Finanzplanung des Unternehmens (Bestandteil des Antrages) sowie zusätzliche Nachweise (Jahresabschlüsse, sonstige Nachweise) dargestellt werden.
  • Der Projektträger ist berechtigt im Rahmen der Bonitätsprüfung erforderliche Auskünfte zum Antragsteller einzuholen (z.B. Auskunft bei Creditreform). Sofern sich im Rahmen der Bonitätsprüfung Unklarheiten ergeben, kann der Projektträger weitere Unterlagen anfordern oder zur Vorlage einer Fremdabsicherung z.B. durch eine Bürgschaft auffordern.
  • Bei einfachen Investitionsvorhaben (siehe FAQ Frage 6): Sie können einen einfachen Liquiditätsnachweis zur Erbringung des Eigenanteils z.B. mit Hilfe von Kontoauszügen, Kreditzusagen, Jahresabschluss oder anderen Garantien aufführen.
  • Bei komplexen Investitionsvorhaben (siehe FAQ Frage 6): Füllen Sie bitte, zusätzlich zu den einfachen Liquiditätsnachweisen (Kontoauszüge, Kreditzusagen, Jahresabschluss, etc.) noch die den im Antragsformular vorgegebenen Finanzierungsplan aus.
9. Gibt es besondere Voraussetzungen für Start-ups?

Auch für Start-ups gelten die grundsätzlich identischen Förderbedingungen und Fördervoraussetzungen. Sollten Sie als Start-Up Unternehmen hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Projektträger.

10. Wie erfolgt die Aufklärung bei fehlenden bzw. unklaren Angaben im Antrag?
  • Alle im Regelfall einzureichenden Dokumente sind auf der letzten Seite des Antrags beim Unterschriftenfeld genannt. Sofern Unterlagen unvollständig sind bzw. weiteren Erläuterungen bedürfen, kann der Projektträger in Kontakt mit dem Antragsteller treten. Bitte beachten Sie, dass inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen am Antrag nicht mehr möglich sind.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beurteilung des Antrags nur auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen kann. Sofern im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung ergänzende Unterlagen vorzulegen sind, ist dies als Nachtrag zum Antrag zulässig und stellt formal keine unzulässige inhaltliche Änderung des Förderantrags dar.