Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sog. Smart Services) und Service-Plattformen abzielen. Das Vorhaben muss auf die Erschließung neuer Marktfelder und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen ausgerichtet sein.
Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Antragsberechtigt im Verbund sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
- Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Zusätzliche Voraussetzungen für Unternehmen:
- Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
- Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO sind für auf Grundlage des Art. 25 AGVO freigestellte Beihilfen nicht förderfähig.
- Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben (auf Grundlage der VwV Invest BW – Innovation beziehungsweise auf Grundlage der VwV Invest BW – Innovation II beziehungsweise auf Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift). Ausschlaggebend ist jeweils das Datum der letzten Bewilligung.
- Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind.
Die Förderkriterien, nach denen Entscheidungen über Förderanträge getroffen werden, sind wie folgt:
- Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, die in dem jeweiligen Förderaufruf festgelegten Ziele und Anforderungen zu erfüllen;
- Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung et cetera);
- Anreizeffekt: Wesentlich hierfür ist die Begründung der Antragsteller zum Förderbedarf. Der Entwicklungsprozess muss auf das realistisch erreichbare Gelingen einer Innovation gerichtet, aber gleichwohl mit Risiken behaftet sein.
- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
- Verwertungspersepektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, das heißt es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Berufs-und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt.
Sollten Sie unbeantwortete Fragen haben, werfen Sie gerne einen Blick in die Verwaltungsvorschrift oder den FAQ Bereich.