Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben
Häufige Fragen
Datenschutz und Veröffentlichung
1. Wird die Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) eingehalten bzw. wie vertraulich werden Firmendaten und Projektidee behandelt?
Ja, alle bestehenden und relevanten Datenschutzbestimmungen werden von uns eingehalten. Die Datenschutzhinweise finden Sie bei den Antragsformularen auf der Internetseite.
2. Worauf muss der Zuwendungsempfänger achten, wenn er Projektergebnisse publizieren möchte?
Auf die Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist bei allen Veröffentlichungen und ggf. anderen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten in geeigneter Form und unter Verwendung des Logos des Ministeriums hinzuweisen. Das Logo ist beim Projektträger ausschließlich zu diesem Zweck anzufordern.
3. Welche Daten werden vom Zuwendungsgeber veröffentlicht?
Unabhängig von eventuell bestehenden Veröffentlichungspflichten ist der Zuwendungsgeber berechtigt, über alle geförderten Investitionsvorhaben folgende Angaben zu veröffentlichen:
- Die Projektbezeichnung einschließlich Kurzbeschreibung der wesentlichen Inhalte des Antragformulars,
- den Zuwendungsempfänger,
- den Bewilligungszeitraum,
- die Höhe der Zuwendung.
4. Darf der Zuwendungsgeber die Ergebnisse des Förderprojektes veröffentlichen?
Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über die Projekte die in Frage 3 genannten Punkte zu veröffentlichen. Darüber hinaus können Informationen über das Projekt nur in Abstimmung mit den Zuwendungsempfängern publiziert werden (z.B. auf der Website, in Zeitschriften u.ä.).