Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben

Häufige Fragen

Bewertung, Auswahl und Förderentscheidung

1. Nach welchen Kriterien werden eingereichte Projektanträge bewertet?

Die Entscheidungen über die Förderanträge werden nach Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen unter wettbewerblichen Gesichtspunkten getroffen. Die Begutachtung erfolgt durch den beauftragten Projektträger (ggf. unter Einbindung von externen Gutachtern bzw. Experten). Für Förderentscheidungen von besonders bedeutsamen Vorhaben und einem Fördervolumen von mindestens 500.000 Euro kann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einen fachlichen Beirat einrichten. Der Beirat soll die Landesinteressen wahrnehmen und hat insbesondere die Aufgabe eine Förderempfehlung abzugeben. Die abschließende Förderentscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

2. Durch wen werden die eingereichten Projektanträge bewertet?

Die Begutachtung erfolgt durch den beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (ggf. unter Einbindung von externen Gutachtern bzw. Experten).

3. Werden weitere Dritte bzw. Gremien an der Entscheidung beteiligt?
  • Für Förderentscheidungen von besonders bedeutsamen Vorhaben und einem Fördervolumen von mindestens 500.000 Euro kann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einen fachlichen Beirat einrichten. Der Beirat soll die Landesinteressen wahrnehmen und hat insbesondere die Aufgabe eine Förderempfehlung abzugeben. Die abschließende Förderentscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
  • Übersteigt im Einzelfall die Zuwendung an Unternehmen den Betrag von 500.000 Euro, ist zwingend die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
4. Wie werden Antragsteller über das Ergebnis der Bewertung informiert?

Die Antragsteller erhalten nach vollständiger Begutachtung und Prüfung der Unterlagen einen Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid. Sofern ein beantragter Förderzuschlag nicht gewährt werden kann, ist eine Zwischennachricht vorgesehen.