Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben
Häufige Fragen
Angaben zum Unternehmen
1. Was ist bei einer Neugründung zu beachten?
Die Unternehmensgründung muss abgeschlossen sein. Maßgeblich ist hierbei kein formaljuristischer Zeitpunkt (bspw. Eintragung im Handelsregister). Vielmehr sollen im Regelfall mit einem regelmäßig produzierten Produkt bereits Umsätze erzielt werden, deren Erlöse zur Finanzierung des Eigenanteils zum Investitionsprojekt eingesetzt werden können.