Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben
Hinweis zum Investitionsprogramm
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird die Investitionsförderung auf Vorhaben von übergeordneter volkswirtschaftlicher Bedeutung begrenzt und hierzu wird es zunächst keinen weiteren Förderaufruf geben.
Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift, den FAQs oder unter den Dokumente.
Eine Übersicht aller Beihilfeempfänger, die im Zuge der VwV Invest BW – Zukunftsinvestitionen (Stand: 15.01.2021) eine Einzelbeihilfe von über 100.000,00€ erhalten haben, finden Sie hier. Diese gelten somit gemäß §4 der vierten geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (BAnz AT vom 1. März 2021) als veröffentlicht.
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Dokumente
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