Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Häufige Fragen

Bewertung, Auswahl und Förderentscheidung

1. Nach welchen Kriterien werden eingereichte Projektskizzen bewertet?
  • Die Entscheidungen über die Fördervorhaben werden nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sowie zuerkannten Förderprioritäten unter wettbewerblichen Gesichtspunkten getroffen. Die Begutachtung erfolgt durch den beauftragten Projektträger (ggf. unter Einbindung von externen Gutachtern bzw. Experten). Für Förderentscheidungen von besonders bedeutsamen Vorhaben und einem voraussichtlichen Fördervolumen von mindestens 500.000 Euro kann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einen fachlichen Beirat einrichten. Der Beirat soll die Landesinteressen wahrnehmen und hat insbesondere die Aufgabe eine Förderempfehlung abzugeben. Die abschließende Förderentscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
  • Die Förderprioritäten bzw. -kriterien, nach denen Entscheidungen über Fördervorhaben getroffen werden, sind wie folgt:
    • Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, die im Förderaufruf festgelegten Ziele und Anforderungen zu erfüllen.
    • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, das Entwicklungsrisiko sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
    • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, etc.).
    • Anreizeffekt: Wesentlich hierfür sind die Begründung der antragstellenden Einrichtung zum Förderbedarf. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
    • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
    • Verwertungsperspektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. beschrieben werden, wie die Wettbewerbsfähigkeit der einreichenden Einrichtung erhöht wird.
    • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt. Bei noch laufendem Personalaufbau sollten die notwendigen Qualifikationsprofile dargestellt werden.
2. Durch wen werden die eingereichten Projektanträge bewertet?

Die Begutachtung erfolgt durch den beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (ggf. unter Einbindung von externen Gutachterinnen und Gutachtern).

3. Werden weitere Dritte bzw. Gremien an der Entscheidung beteiligt?
  • Für Förderentscheidungen von besonders bedeutsamen Vorhaben und einem voraussichtlichen Fördervolumen von mindestens 500.000 Euro kann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einen fachlichen Beirat einrichten. Der Beirat soll die Landesinteressen wahrnehmen und hat insbesondere die Aufgabe eine Förderempfehlung abzugeben. Die abschließende Förderentscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
  • Übersteigt im Einzelfall die Zuwendung an Unternehmen den Betrag von 500.000 Euro, ist zwingend die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
4. Wie werden Einreichende über das Ergebnis der Bewertung informiert?

Das Ergebnis wird den Einreichenden schriftlich mitgeteilt.