Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
Förderkonditionen
Umsetzungszeitraum, Höhe der Zuwendungen und Förderquoten
- Die Vorhaben müssen innerhalb von 24 Monaten nach Vorhabenbeginn abgeschlossen sein. In begründeten Fällen besteht die Option auf Verlängerung
- Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2029 abgeschlossen und abgerechnet sein.
- Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 1.300.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
- Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden
Förderquoten für Einzel- und Verbundvorhaben
Unternehmensgröße | Förderquote | |
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro) | 45% | |
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro) | 35% | |
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten | 25% | |
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten | 15% |
Zuwendungsfähige Ausgaben
Personalausgaben
- Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird) sind förderfähig.
pauschalierte Abrechnung:
- Als zuwendungsfähige Personalausgaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können je nachgewiesenem Personenmonat (entspricht 160 Stunden bei stundenweiser Aufzeichnung) für eigenes, fest angestelltes Personal folgende Beträge in Ansatz gebracht werden, wenn im Rahmen der Antragstellung rechtsverbindlich bestätigt wird, dass die tatsächlichen Personalausgaben den unten stehenden Pauschalen (ohne Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von 20 Prozent) entsprechen oder diese übersteigen.
- Gruppe A; 11.540,00 € (entspricht Personalausgaben i. H. v. 9.616,67 € zzgl. 20 %Gemeinausgabenzuschlag):
Masterabschluss (oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss; Diplom (Universität)) oder höher / Deutscher Qualitätsrahmen (DQR)-Niveau 7 oder höher - Gruppe B; 8.510,00 € (entspricht Personalausgaben i. H. v. 7.091,67 € zzgl. 20 % Gemeinausgabenzuschlag):
Bachelorabschluss (oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss): zum Beispiel Diplom (FH), Verwaltungsfachwirtin oder Verwaltungsfachwirt, Techniker- oder Meisterqualifikationen / DQR-Niveau 6 - Gruppe C; 7.060,00 € (entspricht Personalausgaben i. H. v. 5.883,33 € zzgl. 20 % Gemeinausgabenzuschlag):
Anerkannte Berufsausbildung (zum Beispiel Kaufmännische Berufe, Technische Berufe (zum Beispiel Anlagenmechaniker oder Anlagemechanikerin, IT-Fachkraft), Verwaltungsberufe oder nachweisbare Berufserfahrung im jeweiligen Tätigkeitsbereich - Im Fall von ausländischen Qualifikationen ist der konkrete Abschluss des Mitarbeitenden gemäß anabin-Datenbank (https://anabin.kmk.org/db/hochschulabschluesse) anzugeben und die Beschreibung des Abschlusses der anabin-Datenbank einzureichen. Die
Einordnung in Gruppe A, B oder C erfolgt durch den Projektträger. - Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben bei der IST-Abrechnung erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens- und lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne beziehungsweise einkommens- und lohnsteuerpflichtigen Gehälter je Kalenderjahr inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeitenden.
Diese Ausgaben zuzüglich eines Gemeinausgabenzuschlag von 20 Prozent können maximal bis zur Höhe der Pauschalen von Gruppe A angesetzt werden. - Für tätige Unternehmer, Vorstände oder Geschäftsführer ohne feste Entlohnung, unabhängig von der Unternehmensform, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nummer 24 der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (PreisLS) als Dividend angesetzt werden.
Als Leistungsmaßstab können zur Bestimmung der Höhe der Personalausgaben für den Unternehmer nachfolgende Kriterien zur Plausibilisierung unter Beachtung des Prinzips der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit herangezogen werden:- Kosten eines vergleichbaren leitenden Mitarbeiters im Projekt
- durchschnittliches Gehalt eines Angestellten mit gleichwertiger Tätigkeit
- Gewinnentnahmen für das dem Antragsjahr vorangegangene Geschäftsjahr:
Sollte die Höhe dieser Entnahmen zwischen den Kalenderjahren stark schwanken, kann der Mittelwert der letzten fünf Jahre herangezogen werden. Als Nachweis dienen Bestätigungen von Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, der Bescheid über einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung, der Einkommensteuerbescheid oder plausible Summen- und Saldenlisten.
Die Berechnung eines angesetzten kalkulatorischen Unternehmerlohns ist anhand der Kriterien nach der Nr. 24 PreisLS vom Antragsteller offenzulegen.
Der zum Bewilligungszeitpunkt festgestellte plausible Unternehmerlohn gilt unabhängig von den tatsächlichen Entnahmen bzw. Auszahlungen des Unternehmers grundsätzlich während der ganzen Projektlaufzeit (fiktiver Lohn). - Eine Vermischung der pauschalierten Abrechnung mit der IST-Ausgaben-Abrechnung innerhalb eines Projektantrags ist nicht zulässig.
- Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und bei Projektdurchführung durch geeignete
Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (zum Beispiel durch Stunden- oder Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung) produktiven
Stunden (ohne Fehlzeiten). Wenn der tatsächliche Stundenaufwand einer Personalposition geringer ist als ursprünglich veranschlagt, wird der
Pauschal- bzw. Ausgabenansatz entsprechend gekürzt. - Mit den Personalausgaben inkl. Gemeinausgabenzuschlag sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben außer Fremdleistungen abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben), Projektmanagementausgaben, Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben, Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit sowie Ausgaben für Personal in beruflicher Ausbildung
(Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende).
Eine weitergehende Abrechnung dieser oder ähnlicher Ausgaben ist ausgeschlossen - Wenn Geschäftsführende am Projekt mitwirken, sind grundsätzlich nur bis zu 50 Prozent der Normalarbeitszeit der Geschäftsführung (gemäß Arbeitsverträgen; Normalarbeitszeit maximal 48 Stunden Wochenarbeitszeit pro Person) und der entsprechenden Personalausgaben förderfähig.
- Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
- Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.
IST-Abrechnung:
Kann nicht bestätigt werden, dass die tatsächlichen Personalausgaben für jede im Projekt mitarbeitende Person in mindestens der genannten Höhe anfallen, werden die zuwendungsfähigen Personalausgaben anhand der tatsächlichen IST-Personalausgaben zzgl. 20 Prozent Gemeinausgaben-zuschlag ermittelt.
Allgemeines zu beiden Abrechnungsarten:
Forschungseinrichtungen
Fremdleistungen
- Fremdleistungen im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig: Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
- Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des (Teil)Vorhabens nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.
Gemeinausgabenzuschlag
- Es wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 20 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungseinrichtungen gewährt
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
Material-/Sachausgaben:
- Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u.ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen.
Reiseausgaben:
- Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Forschungseinrichtung.