Invest BW Investitionsförderung
Eckpunkte
Die Förderbedingungen werden derzeit mit Hochdruck erarbeitet. Eine Antragstellung soll zeitnah auf der Internetseite www.invest-bw.de möglich sein. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags von Baden-Württemberg.
Inhalte:
- Gefördert werden sollen Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
- Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,
- eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
- zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leisten,
- zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung beizutragen,
- die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen aktiv zu fördern.
Antragsberechtigung:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen.
- Die Antragstellung soll fortlaufend möglich sein.
Höhe der Zuwendung und Fördersätze:
- Für Investitionsvorhaben sollen Zuschüsse bis maximal 1 Million Euro gewährt werden.
- Übersteigt die Zuwendung an ein Unternehmen im Einzelfall den Betrag von 500.000 Euro, ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
- Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilferechts (De-minimis-Verordnung und Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020).
- Der Regelfördersatz beträgt bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung des Fördersatzes soll gewährt werden, wenn die Maßnahme zur Erreichung von Zielen der Nachhaltigkeit beiträgt und über die nationalen bzw. europäischen Normen hinausgeht („Nachhaltigkeitsbonus“) sowie bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.
Laufzeit:
Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.