Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte.

Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,

  1. eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
  2. zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen, insbesondere indem sie zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen beitragen und damit einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leisten,
  3. zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung beizutragen oder
  4. die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen an ihrem Standort bzw. ihrer Niederlassung in Baden-Württemberg aktiv zu fördern.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
  • Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO sind nicht förderfähig.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten eine Förderung auf Grundlage dieses Förderprogramms erhalten haben.
  • Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Sollten Sie unbeantwortete Fragen haben, werfen Sie gerne einen Blick in die Verwaltungsvorschrift oder den FAQ Bereich.