Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte.
Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,
- eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
- zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen, insbesondere indem sie zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen beitragen und damit einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leisten,
- zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung beizutragen oder
- die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen an ihrem Standort bzw. ihrer Niederlassung in Baden-Württemberg aktiv zu fördern.
Antragsberechtigung
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
- Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
- Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO sind nicht förderfähig.
- Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten eine Förderung auf Grundlage dieses Förderprogramms erhalten haben.
- Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Sollten Sie unbeantwortete Fragen haben, werfen Sie gerne einen Blick in die Verwaltungsvorschrift oder den FAQ Bereich.