Invest BW Innovationsförderung

Eckpunkte

Die Förderbedingungen werden derzeit mit Hochdruck erarbeitet. Eine Antragstellung soll zeitnah auf der Internetseite www.invest-bw.de möglich sein. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags von Baden-Württemberg.

Inhalte:

Gefördert werden sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sollen sowohl einzelbetriebliche Vorhaben sein, als auch Verbundprojekte mit anderen Unternehmen oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Antragsberechtigung:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen.
  • Bei Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
  • Die Antragstellung soll fortlaufend möglich sein.

Höhe der Zuwendung und Fördersätze:

  • Für die Forschungsvorhaben im Bereich der industriellen Forschung und im Bereich der experimentellen Entwicklung sollen Zuschüsse bis maximal 5 Millionen Euro gewährt werden.
  • Übersteigt die Zuwendung an ein Unternehmen im Einzelfall den Betrag von 500.000 Euro, ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
  • Die Fördersätze orientieren sich an den beihilferechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Laufzeit:

Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

Förderauswahl:

Die Förderauswahl erfolgt unter Berücksichtigung von

  • Innovationshöhe, insbesondere Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ökonomisch/ökologisch/sozial)
  • Anreizeffekt, Begründung zum Förderbedarf
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
  • Verwertungsoption und Anwendungsnähe
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten